AGB

Die vorliegenden AGB gelten zwischen – Caroline Schöttle/Elisa-Patricia Oßwald / Im nachfolgenden als „Trainer“ ausgewiesen und dem Hundehalter – im Nachfolgenden als „Halter“ ausgewiesen.

Sämtliche erbrachte Dienstleistungen und Angebote der Trainer erfolgen auf Grundlage dieser AGB. Änderungen und Ergänzungen behalten sich die Trainer vor. Zum Zeitpunkt der Buchung gelten die entsprechenden AGB.

 

§1 Impfschutz

Wir können nur Hunde betreuen und an unseren Angeboten teilnehmen lassen, wenn diese einen nachgewiesenen, gültigen und vollständigen Impfstatus haben. Auf Nachfrage ist dieser vom Hundehalter nachzuweisen. (Impfpass)

§2 Haftpflichtversicherung

Wir können nur Hunde betreuen und an unseren Angeboten teilnehmen lassen, wenn dieser eine gültige Haftpflichtversicherung hat. Auf Nachfrage ist diese vom Hundehalter vorzulegen.
 

§3 Erfolgsgarantie

Der Trainer kann keine Erfolgsgarantie geben, da der Erfolg maßgeblich vom Halter und dessen Hund abhängt. Auch zeitliche Angaben zu Problembewältigung können aus diesem Grund nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt von der Umsetzung des Trainings im Alltag, den geleisteten Trainingseinheiten und dem Willen des Halters und des Hundes ab. Der Trainer versichert, den Trainingsinhalt, nach besten Wissen und aktuellen Wissenskenntnissen, dem Halter verständlich zu vermitteln und gibt diesem einen Individuellen, auf den Halter und dessen Hund abgestimmten alltagstauglichen Trainingsplan und Handlungsstränge an die Hand.

 

§4 Vertrag, Angebot und Vertragsabschluss

Mit der Buchung eines Angebots/einer Dienstleistung des Trainers, bietet der Halter verbindlich einen Vertragsabschluss an. Der Vertrag kommt erst dann zu Stande und ist verbindlich, wenn der Trainer diesen annimmt und schriftlich oder mündlich bestätigt.

Durch den Vertragsabschluss nimmt der Halter die geltenden AGB an und verpflichtet sich zur Zahlung der jeweiligen gebuchten Dienstleistung/des Angebots. Verbindlich sind mündlich und schriftlich vereinbarte Trainings- und Beratungsstunden.
 

§5 Preise und Zahlungsbedienungen

Alle Preise sind auf der Webseite „hundetraining-ameca.com“ zu finden.


Anfahrtskosten betragen ab Leonberg Höfingen 0,60 € pro gefahrenen Kilometer. Die ersten 10 KM sind kostenfrei.

Die Gebühr der gebuchten Trainingseinheit ist in bar nach der Trainingseinheit oder per Banküberweisung vor der Trainingseinheit zu entrichten. Bei Banküberweisung per Vorkasse ist der Name des Hundes und des Halters, ebenso das Datum der gebuchten Trainingseinheit anzugeben.

Die Fahrtkosten werden einmal im Monat abgerechnet und sind nach Rechnungserhalt per Banküberweisung zu entrichten oder nach vereinbarten Zahlungskonditionen, festgeschrieben auf der Rechnung, vom Halter zu begleichen.

Die Gebühr für ein Beratungsgespräch, Dogwalking Dienstleistung und Social-Walk Anmeldung ist direkt bei Buchung der jeweiligen Dienstleistung zu entrichten.
 

Bei Nicht-Bezahlung behält sich der Trainer einen Ausschluss des Halters bei Social-Walks oder Dogwalking Dienstleistungen vor und kann vom Vertrag zurück treten.

Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung.

Der Trainer kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

Zusammenfassend ist festzuhalten:

  • Zahlungen von Trainingseinheiten sind nach der Einheit in bar zu entrichten oder per Banküberweisung vor der Trainingseinheit.
  • Zahlungen von Beratungsgesprächen, Dogwalking Buchungen oder Social-Walk Anmeldungen sind vor dem gebuchten Termin, entweder bei Terminabschluss oder vor Ort per Banküberweisung oder bar zu entrichten.
  • Bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung.


§6 Rücktritt vom Vertrag durch den Trainer

Der Trainer kann vom Vertrag zurücktreten wenn:

  • Sich der Halter vertragswidrig verhält
  • Wenn der Halter nicht ehrlich und vertrauenswürdig ist
  • Das Ziel der Ausbildung gefährdet
  • Seinen Hund/Hunde gefährdet oder verletzt
  • Andere Teilnehmer und Hunde gefährdet und verletzt

Die vereinbarten Trainingseinheit oder Dienstleistung müssen vom Halter trotzdem vollständig beglichen werden.

Sollten vereinbarte und gebuchte Termine durch unvorhergesehene Vorkommnisse, die eine Trainingseinheit nicht zumutbar machen, bspw. Wetterverhältnisse oder Krankheitsbedingten Ausfall des Trainers, nicht stattfinden können, so verpflichtet sich der Trainer schnellst möglich einen Ersatztermin anzubieten. Auch behält sich der Trainer vor, Kurse/Angebote und Dienstleistungen wegen zu geringen Anzahl der Teilnehmer abzusagen bzw. zu verschieben. Etwaige gezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurück erstattet oder es wird ein neuer Termin vereinbart.


§7 Absagen/Nichtantritt einer gebuchten Trainingseinheit, Kurs, Angebot

Alle gebuchten Trainingseinheiten/Kurse/Angebote müssen bis spätestens 24 h vor dem gebuchten Termin in schriftlicher oder telefonischer Form abgesagt werden. Trifft dies nicht zu oder wird nicht eingehalten, werden mind. 50% der Gebühren fällig.

Kommt der Halter zu spät zu einem Termin, geht diese zur Lasten des Halters und berechtigt nicht zur Verlängerung des Termins oder zur Minderung des Preises. Bei nicht erscheinen des Halters besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin und die Gebühr, sofern diese nicht im Voraus beglichen wurde, ist vollständig vom Halter zu entrichten.


§8 Verpflichtung des Halters

Der Halter versichert das:

  • Der Hund vollständig geimpft ist (Grundimmunisierung + Tollwut!) Auf verlangen ist der Impfnachweis vorzulegen.
  • Der Hund behördlich angemeldet ist (Steuernummer!)
  • Der Hund entwurmt ist
  • Der Hund haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen ist die Versicherungspolice auszuhändigen.
  • Der Hund frei von ansteckenden/übertragbaren Krankheiten ist. Sollte das nicht der Fall sein und es werden andere Hunde in unsere Obhut oder bei Trainingseinheiten oder anderen Dienstleistungen angesteckt, erkranken, gehen die Behandlungskosten und allen etwaigen Kosten aller Beteiligten zu Lasten des Halters über!
  • Der Hund keine Verletzungen hat, die ihn oder das Training beeinflussen.

Der Halter ist verpflichtet:

  • Dem Trainer unaufgefordert wahrheitsgemäß und vollständig über etwaige Erkrankungen, Vorerkrankungen, körperliche – oder geistige Beeinträchtigungen seines Hundes zu informieren.
  • Dem Trainer wahrheitsgemäß über Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes (bspw. übermäßige Aggression) zu informieren!
  • Über die Läufigkeit der Hündin zu informieren. Hierbei kann der Trainer die Teilnahme an gebuchten Dienstleistungen stornieren und auf einen späteren Termin verlegen!

Bei Erkrankungen des Hundes kann der Trainer die Trainingseinheit oder die gebuchte Dienstleistung abbrechen oder die Teilnahme zurück nehmen.

Den Anweisungen des Trainer ist immer folge zu leisten!

Die Anweisungen des Trainer zur korrekten Absicherung des Hundes durch den Halter, durch Leine/Maulkorb/Geschirr oder Halsband ist folge zu leisten!

Sollte der Halter sich dem widersetzten oder grob fahrlässig gegenüber dem Trainer, seinem Hund oder anderen Teilnehmer handeln, behält sich der Trainer vor, die Trainingseinheit oder die gebuchte Dienstleistung abzubrechen oder den Halter auszuschließen. Die Kosten für den Termin sind trotzdem zu 100 % vom Halter zu tragen!
 

§9 Haftung

Der Trainer übernimmt keinerlei Haftung für:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden,

die dem Halter, seinem Hund oder einer Begleitperson durch den Freilauf der Hunde, Rangeleien vom eigenen Hund oder Fremdhunden, durch das Durchführen der gezeigten Übung angeleint/unangeleint entstehen!

Der Halter haftet in vollem Umfang für jegliche Schäden die er, sein Hund oder die Begleitperson verursacht haben. Der Halter handelt zu jeder Zeit stets eigenverantwortlich. Eine Abgabe oder Übertragung der Verantwortung an den Trainer ist zu jederzeit ausgeschlossen!

Der Einsatz von Hilfsmitteln, Bsp. wie Schleppleine oder Halti, erfolgt auf Empfehlung des Trainers, obliegt aber der Eigenverantwortung des Halters.

Dogwalking: Der Halter haftet in vollem Umfang für die Kosten eines Tierarztbesuchs, wenn dieser aus Sicht des Trainers, in der Betreuung des Hundes, notwendig ist. Hierzu zählen unter anderem der Verdacht von Aufnahme eines Giftköders, Beißvorfällen und die daraus resultierenden Wunden und Verletzungen der Hunden untereinander, Verletzungen durch Glasscherben, etc.

Der Trainer haftet nur dann, wenn dieser grobfahrlässig oder vorsätzlich handelt!


§10 Teilnahme- Ausschluss

Halter können ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung vom Training oder gebuchten Dienstleistungen ausgeschlossen werden.

Der Halter kann ausgeschlossen werden, wenn sein Hund oder er eine Gefahr darstellt oder eine Störung für den reibungslosen Ablauf der Trainingseinheit oder der gebuchten Dienstleistung darstellt oder den Anweisungen des Trainers nicht folge leistet! In diesen Fällen ist die Gebühr der gebuchten Dienstleistung in vollem Umfang zu begleichen.


§11 Fotos und Videos

Der Trainer behält sich vor, nach Absprache mit dem Halter und dessen Zustimmung, Fotos und/oder Videos seines Hundes oder Abschnitte der Trainingseinheit auf der Webseite des Trainers oder/und in den Sozialen Medien, unter Name des Trainers, zu veröffentlichen.


§12 Urheberrecht

Alle ausgehändigten oder gezeigten Unterlagen, Fotos, Videos des Trainers an den Halter unterliegen dem Urheberrechtschutz.

Der Halter darf diese nur zu privaten Zwecken nutzen. Die Vervielfältigung, der Verleih, der Verbreitung oder Vermietung ist ausdrücklich untersagt und wird bei Nichteinhaltung zur Anzeige gebracht

 

§13 Anamnesebogen

Der Halter ist verpflichtet den Anamnesebogen wahrheitsgemäß, vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen.

 

§14 Unwirksamkeitsklausel

Sollten einzelnen § der AGB unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig-werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen § der AGB davon nicht berührt.
 

§15 Haftung von Links

Der Trainer distanziert sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von allen Inhalten aller verlinkter Webseiten. Für diese Inhalte haften und sind die jeweiligen Ersteller und Eigentümer verantwortlich.

 

§16 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Leonberg/Stuttgart.
 

 

AGB Dogwalker / Hundepension / Hundekindergarten

 

§1 Eigentumsverhältnis

Während der Betreuungszeit des Hundes durch den Trainer ist der Halter immer noch Eigentümer des Hundes.


§2 Verpflichtung

Der Trainer verpflichtet sich, den Hund während der Betreuungszeit artgerecht, dem Alter angepasst, den Wetterverhältnissen angepasst, nach geltenden Tierschutzgesetzt auszulasten und zu betreuen.
 

§ 3 Haftungsausschluss

Der Trainer kann für Schäden die der Hund verursacht oder Schäden am Hund, Verletzungen des Hundes, Erkrankungen des Hundes oder den Tod des Hundes nicht haftbar gemacht werden.

§ 4 Verlust des Hundes

Sollte der Hund entlaufen, ist der Trainer verpflichtet dies sofort dem Halter anzuzeigen und ggf. weitere Maßnahmen, wie bspw. Meldung der Polizei, zu ergreifen.

§5 Erkrankungen des Hundes

Über sämtliche Erkrankungen, Parasitenbefall, Verhaltensauffälligkeiten, Läufigkeit der Hündin ist der Trainer sofort oder zeitnah zu informieren.

Bei ansteckenden Krankheiten ist der Trainer unverzüglich nach Feststellung zu informieren! Sollte der Halter der Anzeigepflicht nicht nachkommen, haftet der Halter für alle etwaig entstandenen Kosten und Folgekosten der anderen Hunde. Entstandene Kosten oder Aufwände zur Reinigung oder Hygienemaßnahmen sind vom Halter zu entrichten.


§6 Läufigkeit der Hündin

Sollte die Läufigkeit der Hündin nicht rechtzeitig oder gar nicht mitgeteilt werden, so kann der Trainer nicht haftbar gemacht werden, sollte es zum Deckakt kommen. Läufige Hündinnen können vom Trainer während ihrer Läufigkeit nicht betreut werden!


§7 Verletzungen während der Betreuung

Verletzungen die während der Betreuung durch spielen, toben, Raufereien unter den Hunden, mit Fremdhunden oder anderen Tieren und Wildtieren passieren, obliegt die Haftung beim jeweiligen Halter und der Trainer kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

Der Halter haftet in vollem Umfang für jegliche Schäden die er, sein Hund oder die Begleitperson verursacht haben. Eine Abgabe oder Übertragung der Verantwortung an den Trainer ist zu jederzeit ausgeschlossen!

Der Halter haftet in vollem Umfang für die Kosten eines Tierarztbesuchs, wenn dieser aus Sicht des Trainers, in der Betreuung des Hundes, notwendig ist. Hierzu zählen unter anderem der Verdacht von Aufnahme eines Giftköders, Beißvorfällen und die daraus resultierenden Wunden und Verletzungen der Hunden untereinander, Verletzungen der Hunde durch Glasscherben, etc.

§ 8 Ablehnung von Anfragen

Es obliegt zu jeder Zeit dem Trainer, Hunde aus diversen Gründen und ohne Gründe abzulehnen!

 

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